HDW Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

HDW Aktiengesellschaft

Grimma – Bernbruch

Amtsgericht Leipzig, HRB 25528

Irina Diekmann
Harkenheide 42
32791 Lage

An die
Aktionäre der HDW Aktiengesellschaft
Lauterbacher Str. 15
04668 Grimma

Einladung zur Hauptversammlung
der HDW Aktiengesellschaft, Lauterbacher Str. 15, 04668 Grimma

Sehr geehrte Aktionäre,

das Amtsgericht Leipzig hat mich mit Beschluss vom 7. Jan. 2019 gem. § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG ermächtigt, die Hauptversammlung für die HDW Aktiengesellschaft, Lauterbacher Str. 15, 046689 Grimma, einzuberufen und den Gegenstand der Hauptversammlung bekanntzugeben. Zugleich hat das Amtsgericht Leipzig mich zur Vorsitzenden der Versammlung bestimmt (§ 122 Abs. 3 Satz 2 AktG).

Dieses vorausgeschickt berufe ich hiermit die Hauptversammlung der HDW Aktiengesellschaft ein auf den

28. Februar 2019, 10:00 Uhr,
im Büro Harkenheide 42, 32791 Lage

Die Hauptversammlung soll im Büro der Gesellschaft in Lage stattfinden, weil alle bekannten Aktionäre der Gesellschaft ihren Wohnsitz in Lage und Umgebung, nämlich in Lage, Detmold und Bielefeld, haben.

Folgende Tagesordnung:

1.

Eröffnung durch die Versammlungsleiterin Irina Diekmann und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht der Versammlungsleiterin

3.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Nach § 6 der Satzung der Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Diese werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Derzeit besteht kein Aufsichtsrat, weil die Amtszeit des letzten gewählten Aufsichtsrates bereits vor einigen Jahren abgelaufen ist.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden vorgeschlagen:

a)

Dietmar Langmann, geb. am 10. April 1955, Harkenheide 42, 32791 Lage

b)

Olga Zeiser, geb. am 2. Jan. 1963, Sichterheidestr. 21, 32758 Detmold

c)

Marina Filatova, geb. am 23. Nov. 1980, wohnhaft Harkenheide 42, 32791 Lage

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

4.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. In der Hauptversammlung gewährt eine Aktie eine Stimme.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.

 

Lage, den 20. Januar 2018

Irina Diekmann

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