Siemens Healthineers AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Siemens Healthineers AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 06.02.2019

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 / ISIN DE000SHL1006

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 5. Februar 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 722.787.764,08 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,70 € je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018:
698.983.057,50 €
Gewinnvortrag unter Berücksichtigung der auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.452.775 eigenen Aktien:
23.804.706,58 €

Die Dividende wird ab dem 8. Februar 2019 grundsätzlich unter Abzug der nachstehend dargestellten Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags auf die Kapitalertragsteuer und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

In steuerlicher Hinsicht erfolgt die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 teilweise, nämlich in Höhe von 0,39843 € aus den 0,70 € pro Stückaktie, aus dem ausschüttbaren Gewinn und teilweise, nämlich in Höhe von 0,30157 € aus den 0,70 € pro Stückaktie, aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG, nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen). Die teilweise Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG wird wie eine Einlagenrückgewähr behandelt. Für den Anteil in Höhe von 0,30157 € pro Stückaktie erfolgt daher kein Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags. Die Ausschüttung an einen in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Aktionär ist insoweit grundsätzlich nicht zu versteuern, sondern mindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Übersteigt jedoch die Ausschüttung die Anschaffungskosten des Aktionärs, ist der entstehende Gewinn zu versteuern. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende im Ausland beraten zu lassen.
Der steuerpflichtige Dividendenanteil beträgt 0,39843 € pro Stückaktie. Insoweit erfolgt ein Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Februar 2019

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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