Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Siemens Healthineers AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 06.02.2019 |
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Siemens Healthineers AGMünchenWKN SHL 100 / ISIN DE000SHL1006DividendenbekanntmachungDie ordentliche Hauptversammlung vom 5. Februar 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 722.787.764,08 € wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird ab dem 8. Februar 2019 grundsätzlich unter Abzug der nachstehend dargestellten Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags auf die Kapitalertragsteuer und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. In steuerlicher Hinsicht erfolgt die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 teilweise, nämlich in Höhe von 0,39843 € aus den 0,70 € pro Stückaktie, aus dem ausschüttbaren Gewinn und teilweise, nämlich in Höhe von 0,30157 € aus den 0,70 € pro Stückaktie, aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG, nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen). Die teilweise Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG wird wie eine Einlagenrückgewähr behandelt. Für den Anteil in Höhe von 0,30157 € pro Stückaktie erfolgt daher kein Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags. Die Ausschüttung an einen in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Aktionär ist insoweit grundsätzlich nicht zu versteuern, sondern mindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Übersteigt jedoch die Ausschüttung die Anschaffungskosten des Aktionärs, ist der entstehende Gewinn zu versteuern. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende im Ausland beraten zu lassen. Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben. Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
München, im Februar 2019 Siemens Healthineers AG Der Vorstand |