Hauptgenossenschaft Nord AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hauptgenossenschaft Nord AG
Kiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 28.02.2019

Hauptgenossenschaft Nord AG

Kiel

Tagesordnung zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Hauptgenossenschaft Nord AG

am Mittwoch, dem 03. April 2019, um 15:00 Uhr
in der Sparkassen Arena, Europaplatz 1, 24103 Kiel

1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kristian Hundebøll

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 910.830,61 Euro

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 910.830,61 Euro wie folgt zu verwenden:

Einstellung des ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 910.830,61 Euro in die anderen Gewinnrücklagen.

5.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die nach Ablauf ihrer Wahlperiode ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Wiederwahl die Herren

Kristian Hundebøll, Vorstandsvorsitzender der DLG, DK-3450 Allerød, Dänemark

Torsten Jensen, Mitglied des Vorstands der VR Bank Nord eG, 24899 Niebüll

Niels Dengsoe Jensen, Aufsichtsratsvorsitzender der DLG, DK-8831 Løgstrup, Dänemark

Per Olof Nyman, Vorstandsvorsitzender Lantmännen ek för, SE-10492 Stockholm, Schweden

als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahlperiode der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, der Herren Andreas Jensen, Günther Schütze und Johannes Thiessen endet mit Wirkung zum Schluss dieser Hauptversammlung.

Die Arbeitnehmer unseres Unternehmens werden in gesonderter Wahl am 06.03.2019 Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat wählen.

7.

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals/Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

7.1

§ 3 Absatz (5) der Satzung wird aufgehoben

7.2

Es wird folgender § 3 Abs. (5) neu in die Satzung eingefügt:

(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 03.04.2024 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 30.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 11.718.750 neuer vinkulierter Stückaktien gegen Geld- oder Sachleistungen zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wobei sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen muss.

8.

Satzungsänderungen

8.1

Diverse Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:

8.1.1 § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 18
Zustimmungsbedürftige Angelegenheiten
Der Vorstand bedarf in folgenden Angelegenheiten der Zustimmung des Aufsichtsrats:
1.

Investitionspläne,

2.

Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen und Betrieben mit mehr als 20 Vollarbeitskräften,

3.

Bestellung von Prokuristen.

Weitere Zustimmungserfordernisse ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Vorstands.
8.1.2 § 21 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 21
Teilnahmerecht und Stimmrecht
(2) Der Aktionär kann an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
8.1.3 § 21 Absatz (3) wird gestrichen
8.1.4 § 21 Absatz (4) wird § 21 Absatz (3) der Satzung neue Fassung
8.1.5 § 21 Absatz (5) wird § 21 Absatz (4) der Satzung neue Fassung
9.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorentzendamm 43
24103 Kiel

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

10.

Sonstiges

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (4) der Satzung).

 

Hauptgenossenschaft Nord AG

– Der Vorstand –

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