Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hauptgenossenschaft Nord AG Kiel |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 28.02.2019 |
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Hauptgenossenschaft Nord AGKielTagesordnung zurordentlichen Hauptversammlungder Hauptgenossenschaft Nord AGam Mittwoch, dem 03. April 2019, um 15:00 Uhr
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1. |
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kristian Hundebøll |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 |
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3. |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 910.830,61 Euro Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 910.830,61 Euro wie folgt zu verwenden:
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5. |
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die nach Ablauf ihrer Wahlperiode ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Wiederwahl die Herren
als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlperiode der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, der Herren Andreas Jensen, Günther Schütze und Johannes Thiessen endet mit Wirkung zum Schluss dieser Hauptversammlung. Die Arbeitnehmer unseres Unternehmens werden in gesonderter Wahl am 06.03.2019 Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat wählen. |
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7. |
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals/Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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8. |
Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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10. |
Sonstiges Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (4) der Satzung). |
Hauptgenossenschaft Nord AG
– Der Vorstand –