Moving Content AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Moving Content AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 13.03.2019

Moving Content AG

Berlin

An
die Aktionäre der
Moving Content AG

Liebe Aktionäre,

ich lade Euch zu einer

Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am Donnerstag, dem 18. April 2019, um 10 Uhr am Sitz der Gesellschaft in der Friedrichstraße 191 (Regus Business Center, 1. Etage), 10117 Berlin ein.

Tagesordnung

1.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Thorsten Bohg, Leonhard Weidenhiller und Tim Koschella ist abgelaufen; deshalb muss ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Moving Content AG wurde im Rahmen des Formwechsels am 2. Juli 2013 gewählt. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgte gem. Ziff. 13.3 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Maßgeblich war danach die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017. Die Hauptversammlung hätte darüber gem. § 120 Abs. 1 S. 1 AktG innerhalb der ersten acht Monate des folgenden Geschäftsjahrs, also bis Ende August 2018, entscheiden müssen. Da dieser Zeitraum abgelaufen ist, endete automatisch die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, sodass Neuwahlen erforderlich sind.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziff. 13.1 und 13.2 der Satzung der Gesellschaft zusammen. Er besteht aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Leonhard Weidenhiller und Tim Koschella sind bereit, für eine weitere Amtszeit im Aufsichtsrat unserer Gesellschaft mitzuarbeiten. Zudem hat sich Herr Josef Weisbrod bereit erklärt, als Aufsichtsrat für unsere Gesellschaft tätig zu werden, wenn er von der Hauptversammlung gewählt würde.

2.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats hat in den letzten Jahren an Bedeutung und damit auch an Zeitaufwand zugenommen. Damit wir qualifizierte Aufsichtsräte finden, die sich in angemessenem Umfang engagieren, halte ich es für erforderlich, eine (überschaubare) Vergütung zu zahlen.

Ich schlage daher vor, den Aufsichtsratsmitgliedern künftig eine Vergütung in Höhe von 1.000 EUR pro Sitzung, dem Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von 1.500 EUR pro Sitzung (jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), zu gewähren. Grundlage ist die Zahl der Aufsichtsratssitzungen, an denen das jeweilige Aufsichtsratsmitglied teilnimmt. Telefon- und Videokonferenzen ab zwei Stunden Länge stehen einer Aufsichtsratssitzung gleich.

Vollmachten

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung des Stimmrechts einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen anderen Aktionär der Gesellschaft oder um einen gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten handeln. Ich bitte alle Aktionäre, mir Vollmachten rechtzeitig vor der Hauptversammlung im Original oder als pdf zuzusenden.

Ihr habt auch die Möglichkeit, an der Hauptversammlung per Videokonferenz teilzunehmen. Bitte gebt Bescheid, wenn Ihr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Ich werde dann die entsprechenden Voraussetzungen schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp Weidenhiller
Vorstand der Moving Content AG

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