GERMANIA-EPE Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GERMANIA-EPE Aktiengesellschaft
Gronau
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 18.03.2019

GERMANIA-EPE Aktiengesellschaft

Gronau

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

hiermit laden wir Sie zu der am Donnerstag, den 09. Mai 2019, um 11.00 Uhr im Hotel Ammertmann, Nienborger Straße 23, 48599 Gronau (Westfalen), Tel. 0 25 65 / 933-70 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018 sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017/18 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt vor, DMP Audit & Valuation Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.

Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.000.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 2.000.000 Stimmrechte.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 02. Mai 2019 bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer inländischen Niederlassung der

DZ BANK AG, vertreten durch dwpbank,
-DSHVG-, Landsberger Straße 187, 80687 München

angemeldet haben und den Nachweis des Aktienbesitzes durch das Depot führende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 18. April 2019, d. h. am 18. April 2019, 0.00 Uhr, Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Aktienbesitzes der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen bis spätestens am 02. Mai 2019 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren Depot führenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen durch das Depot führende Institut vorgenommen.

Gegen die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten erhalten die Aktionäre zur Ausübung ihres Stimmrechts am Eingang zum Versammlungssaal entsprechende Stimmkarten. Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, der nicht selbst Aktionär der Gesellschaft zu sein braucht, oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen.

 

Gronau-Epe, im März 2019

Der Vorstand

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