Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Hannover
Zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
24. November 2020 um 13.30 Uhr
im
Privathotel Lindtner, Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg
laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. September 2019 bis zum 31. August 2020 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung
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3. |
Beschlussfassung über die Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft auf die Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung In der Vergangenheit hatte der Vorstand bereits eingehend über das Vorhaben berichtet, sich an der Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG zu beteiligen. Durch diese Beteiligung sollen das steuerlich wichtige Schachtelprivileg sowie der bisherige Einfluss auf die DZ BANK AG dauerhaft und nachhaltig gesichert werden. Die Beteiligung soll in der Form erfolgen, dass der gesamte Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung in die Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG eingebracht wird. Eine Voraussetzung für diese Maßnahme ist das Vorliegen einer verbindlichen Auskunft, in der die Steuerneutralität der Maßnahme bestätigt wird. Diese ist nun unter dem 24. Juli 2020 von dem für die aufnehmende Gesellschaft Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG zuständigen Finanzamt Offenbach II positiv ergangen. Weiterhin bedarf die Umsetzung der Maßnahme einer vorherigen Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Kartellamtes. Der Vorstand bittet daher die Hauptversammlung gemäß § 119 Abs. 2 AktG, bei Vorliegen der vorstehend genannten Bedingungen, um ihre Zustimmung zur Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft auf die Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung. Das Vorhaben wird in einem Bericht des Vorstandes näher dargestellt, der dieser Einladung als Anlage A beigefügt ist. Gleiches gilt für den Entwurf des Vertrages, mit dem die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebs in die Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG erfolgen soll. Dieser ist der Einladung ebenfalls als Anlage B beigefügt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, im Fall der Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Kartellamts zu dem Vorhaben, der Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebes der Gesellschaft auf die Nord-Mitte-Süd Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung zuzustimmen und den Vorstand zu ermächtigen, die für die Durchführung erforderlichen Einzelheiten festzulegen und durchzuführen. |
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4. |
Satzungsänderung von § 2 Die Regelung in § 2 der Satzung lautet wie folgt: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (nachfolgend DZ BANK genannt) und an anderen Unternehmen.“ Die vorstehende Maßnahme unter Tagesordnungspunkt 3 erfordert eine Erweiterung des in § 2 Abs. 1 S. 1 geregelten Unternehmensgegenstandes. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 S. 1 wie folgt zu ändern: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von direkten und indirekten Beteiligungen an der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (nachfolgend DZ BANK genannt) und an anderen Unternehmen.“ |
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5. |
Satzungsänderungen von § 13 und § 15 Die Satzung der Gesellschaft berücksichtigt noch nicht in angemessenem Maße die Möglichkeiten der Vereinfachung und die Nutzung moderner Kommunikationsmittel für die Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen. Die nachfolgend vorgeschlagenen Satzungsänderungen dienen insoweit dem Ziel der Flexibilisierung und Modernisierung.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Da die Gesellschaft weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht gemäß § 95 S. 2 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus 21 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Dieder Heidenreich hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. November 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Rest der laufenden Wahlperiode für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dieder Heidenreich, d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, Herrn Marco Seidel, Schwerin, Vorstandsmitglied der VR-Bank eG, Schwerin in den Aufsichtsrat zu wählen. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu wählen. |
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8. |
Verschiedenes |
Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt, deren schriftliche Anmeldung ihrer Teilnahme spätestens am 21. November der Gesellschaft zugeht (§ 15 Abs. 2 S. 3 der Satzung).
Anträge und Anfragen von Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Berliner Allee 5
30175 Hannover
Telefax (05 11) 34 96 – 234
oder
E-Mail: info@ngb-holding.de
Hannover, im Oktober 2020
Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Deneke-Jöhrens Krömer Schack