i :FAO Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
i :FAO Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 19.03.2019

i :FAO Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der i:FAO,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung der
i:FAO Aktiengesellschaft AG, Frankfurt

am Dienstag, 30. April 2019, 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der i:FAO Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichtes für den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichtes des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2018, der Lagebericht für den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2018, der Lagebericht für den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der i:FAO Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „i:FAO“ genannt“), Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.

2.

Gewinnverwendungsbeschluss über den Bilanzgewinn 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 15.430.108,33

a)

eine Dividende von EUR 0,12 pro dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt EUR 636.154,20, auf das Grundkapital in Höhe von EUR 5.301.285,00, an die Aktionäre auszuschütten, und

b)

den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.793.954,13 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 Eschborn, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

6.

Nachwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates

6.1

Sachstand

a)

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Johannes Schurig hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 28. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Er wurde durch die Hauptversammlung der i:FAO vom 7. April 2017 zum Aufsichtsrat bestellt. Seine Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

b)

Der Aufsichtsrat der i:FAO bestand damit nicht mehr aus der nach der Satzung erforderlichen Mindestanzahl von drei Mitgliedern (§ 6 Abs. 6.1 der Satzung der i:FAO). Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen (§ 8 Abs. 8.1 Satzung i:FAO). Der Aufsichtsrat war damit beschlussunfähig (§ 104 Abs. 1 AktG). Um die notwendige Mindestanzahl an Aufsichtsratsmitgliedern und damit die Beschlussfähigkeit sicherzustellen, war deshalb die unverzügliche Neubestellung eines Aufsichtsrates erforderlich.

c)

Es stand außer Verhältnis, lediglich für die Nachwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrats eine Hauptversammlung der i:FAO durchzuführen. Deshalb wurde auf Antrag von Mitgliedern des Aufsichtsrats durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28. August 2018 Frau Monika Beate Wiederhold, geboren am 22. Mai 1969, wohnhaft in Erlenbach am Main, ausgeübter Beruf Vorsitzende der Geschäftsführung Amadeus Germany GmbH, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis längstens zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die am 30. April 2019 stattfindet. In dieser ordentlichen Hauptversammlung ist deshalb ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds (§ 6 Abs. 6.3 Satz 1 Satzung i:FAO).

6.2

Beschlussvorschlag

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, die folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der i:FAO zu bestellen:

Frau Monika Beate Wiederhold, Vorsitzende der Geschäftsführung Amadeus Germany GmbH, Erlenbach, Deutschland.

Freiwillige Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (§ 123 Abs. 2 AktG). Die Anmeldung muss bis spätestens

Dienstag, 23. April 2019, 24:00 Uhr,

bei der Gesellschaft in Textform unter der nachfolgend genannten Anschrift oder der angegebenen Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein:

i:FAO Aktiengesellschaft, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main,
Telefax: +46 (69) 76 80 – 5555; E-Mail: hv@ifao.net oder www.ifao.net/hv

Mit freundlichen Grüßen

Frankfurt am Main, den 13. März 2019

 

i:FAO Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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