Industriedruck Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung (22.08.2023, 13.00 Uhr)

Industriedruck Aktiengesellschaft

Essen

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

der Industriedruck Aktiengesellschaft am

Dienstag, 22.08.2023, 13.00 Uhr,

ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der

Industriedruck Aktiengesellschaft,
Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand macht der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen zugänglich:

den festgestellten Jahresabschluss der Industriedruck Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022;

den Bericht des Aufsichtsrats; und

den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen, eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 am 29.06.2023 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn i.H.v. 2.143.314,74 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre i.H.v. 80.000,00 € durch Zahlung einer Dividende i.H.v. 20,00 € bei den Namensaktien im Nennwert zu 500,00 € je Aktie, durch Zahlung einer Dividende i.H.v. 20,00 € bei den Inhaberaktien im Nennwert zu 500,00 € je Aktie sowie durch Zahlung einer Dividende i.H.v. 2,00 € bei den Inhaberaktien im Nennwert zu 50,00€ je Aktie.
Der darüber hinausgehende Gewinn i.H.v. 2.063.314,74 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Anspruch auf die Dividende ist am zehnten auf den Gewinnverwendungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Zahlung der Dividende ist somit für den 5.09.2023 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft beschließt die Hauptversammlung jährlich über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Grundbetrag von 5.000,00 € als Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 beibehalten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 13 der Satzung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Fall der Namensaktionäre im Aktienbuch verzeichnet sind, sowie im Fall der Inhaberaktionäre ihre Aktien bei den in der Einberufung zu bezeichnenden Stellen oder bei einer Wertpapiersammelbank oder einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Vorschrift.

Als Stelle für die Hinterlegung der Inhaberaktien (§ 13 I Satz 1 der Satzung) wird die Gesellschaft, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen, benannt.

Die Inhaberaktionäre müssen danach ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder einem deutschen Notar spätestens am 15. August 2023 während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Notarielle Hinterlegungsbescheinigungen sind der Gesellschaft, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen, bis zum Ablauf des 16. August 2023 in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift einzureichen

2.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist bei Inhaberaktien der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Schriftform. Für die Wahrung der Form genügt auch die telekommunikative Übermittlung, also die Übermittlung eines Scans einer unterschriebenen Vollmacht an folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft:

HV@industriedruck.ag

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft spätestens bis Montag, den 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse versandt werden:

Anschrift: Industriedruck Aktiengesellschaft, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen

E-Mail: HV@industriedruck.ag

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

 

Essen, den 7. Juli 2023

Industriedruck Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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