Deutsche Industrie REIT-AG – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Industrie REIT-AG
Rostock
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 27.03.2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Rostock

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der Deutsche Industrie REIT-AG hat am 22. März 2019 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 21. März 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.250.036,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 10 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 08. Februar 2019 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

II.

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

Die Hauptversammlung der Deutsche Industrie REIT-AG hat am 22. März 2019 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. März 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 11 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 08. Februar 2019 veröffentlicht worden ist.

III.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Deutsche Industrie REIT-AG hat am 22. März 2019 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 11.250.036,00 durch Ausgabe von bis zu 11.250.036 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 22. März 2019 ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 11 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 08. Februar 2019 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

 

Potsdam, im März 2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Der Vorstand

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