AdCapital AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AdCapital AG
Tuttlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 29.03.2019

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450
ISIN: DE 0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2019

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Donnerstag, dem 9. Mai 2019, um 10:30 Uhr, Stadthalle Tuttlingen, Königstraße 39, 78532 Tuttlingen, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 der AdCapital AG, des Konzernlageberichts der AdCapital AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.627.765,76 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Hans-Jürgen Döringer für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Dr. Christoph Zobl und Hans-Joachim Holstein für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Aufsichtsrats Maximilian Bernau für das Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 AktG

Der Aktionär Maximilian Bernau schlägt im Wege eines Verlangens der Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass die AdCapital AG Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Alleinvorstand Hans-Jürgen Döringer geltend macht, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen der vorbezeichneten Person durch Unterlassen und/oder positives Tun im Zusammenhang mit der Beschäftigung und/oder Beauftragung des Aufsichtsrats Hans-Joachim Holstein als Berater der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 entstanden sind.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgenannten Beschlussantrag abzulehnen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 AktG

Der Aktionär Maximilian Bernau schlägt im Wege eines Verlangens der Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding, c/o Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main, oder ersatzweise für den Fall, dass der besondere Vertreter Klaus Nieding das Amt nicht annehmen kann oder will, Herrn Rechtsanwalt Sascha Borowski, c/o Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zur Durchsetzung der vorstehend unter Tagesordnungspunkt 6 bezeichneten Ersatzansprüche. Ebenfalls von der Ermächtigung erfasst werden ausdrücklich auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und ggf. Feststellung der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, soweit Schäden noch nicht abschließend beurteilt werden können. Der besondere Vertreter kann geeignete Hilfspersonen zur Geltendmachung der Ersatzansprüche heranziehen. Dem besonderen Vertreter kommt außerdem die Befugnis zu, selbst eine rechtliche und/oder tatsächliche Prüfung der Ersatzansprüche vorzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgenannten Beschlussantrag abzulehnen.

Weitere Angaben zur Hauptversammlung

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

AdCapital AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 711 127-79264
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zur Verfügung:

AdCapital AG
Frau Adelheid Rzepka-Onhaus
Daimlerstraße 14
78532 Tuttlingen
E-Mail: hv@adcapital.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 18. April 2019 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben hierfür mitgeteilten Adresse bis zum Ablauf des 2. Mai 2019 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, die Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung von etwaigen Vollmachten.

Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Datenverarbeitung ist die AdCapital AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen. Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.

Empfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater sowie die Aktionäre der Gesellschaft und deren Vertreter. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Den Aktionären der Gesellschaft und deren Vertretern werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen der Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis.

Speicherungsdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran an, mindestens jedoch für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ende des Jahres 2019. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Betroffenenrechte

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft, unter denen auch der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft erreichbar ist, lauten:

AdCapital AG
Datenschutz
Daimlerstraße 14
78532 Tuttlingen
E-Mail: hv@adcapital.de

 

Tuttlingen, im April 2019

AdCapital AG

Der Vorstand

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