IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie – Ergänzung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie
Erfurt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2019 17.04.2019

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie

Erfurt

Ergänzung zur Einladung der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt,
zur ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2019 – veröffentlicht im
elektronischen Bundesanzeiger mit Datum vom 26. März 2019

Auf Antrag eines Aktionärs gemäß § 122 Abs. 2 AktG wird die Tagesordnung der Hauptversammlung erweitert und eine weitere Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

1.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen eigene Aktien bis zu insgesamt 476.057 Stück (10 % des Grundkapitals) zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu erwerben. Die Ermächtigung darf insbesondere nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerbspreis darf EURO 1,00 pro Stück nicht unterschreiten und EURO 4,50 pro Stück nicht überschreiten. Die Ermächtigung zum Erwerb gilt bis zum 09.05.2020.

Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

 

Erfurt, 15.04.2019

Der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt

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