Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KHD Humboldt Wedag International AG Köln |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 17.04.2019 |
KHD Humboldt Wedag International AGKöln– ISIN DE0006578008 –EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2019Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 28. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ, in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
TEILNAHMEBEDINGUNGENZur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Anschrift:
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ. Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Dienstag, 07. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Bedeutung des Nachweisstichtags Der Nachweisstichtag („Record Date“) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem postalischen Weg auch die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Dienstag, den 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich dieser Einberufung, des Geschäftsberichts 2018 und des Konzerngeschäftsberichts 2018 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im Internet unter http://www.khd.comüber den Link „Investor Relations“ mit Spracheinstellung „Deutsch“, Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich und stehen zum Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im April 2019 KHD Humboldt Wedag International AG Der Vorstand
Weitere Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Mitgliedschaft von Herrn Shaohua Jin in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: – keine Der Lebenslauf des Kandidaten ist nachfolgend kurz dargestellt: Shaohua Jin Vice President der International Business Division der AVIC International Holding Corporation, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China Herr Shaohua Jin ist seit dem 12. Oktober 2018 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem 16. Oktober 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International AG. Persönliche Daten: Geburtsdatum: 10. Juni 1961 Ausbildung: Studium an der East China University of Science and Technology, Hauptfach Engineering. Beruflicher Werdegang: Mehr als 30 Jahre Praxiserfahrung in der Unternehmensführung und Auslandsinvestitionen; in diversen Funktionen innerhalb der AVIC Gruppe seit 1994 tätig. 05/1994 – 06/2011: Director des Enterprise Department, AVIC INTL Beijing Company Limited, hauptsächlich zuständig für inländische und ausländische Investitionen. Bestellt zum Mitglied des Board of Directors oder des Aufsichtsrats der Joint-Venture mit ausländischen Unternehmen, z. B. Yamaha Motor, Karcher, Schneider Electric, TGI Friday’s etc. 06/2011 – heute: Vice President der International Business Division der AVIC INTL Holding Corporation; hauptsächlich zuständig für internationale Geschäftsentwicklung der Gruppe. Der Geschäftsumfang beinhaltet Produkt- und Service Leistungen, umfangreiche EPC Projekte, maßgeschneiderte Lösungspakete für verschiedene Länder und Regionen sowie die Leitung von Direktinvestitonen wie das Global Trade Centre (GTC) in Nairobi. |