MÄRCHENWELTEN AG – Bezugsangebot an die Aktionäre der MÄRCHENWELTEN AG zum Bezug der Wandelschuldverschreibung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MÄRCHENWELTEN AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot an die Aktionäre der MÄRCHENWELTEN AG zum Bezug der Wandelschuldverschreibung 2019 09.05.2019

MÄRCHENWELTEN AG

Hamburg

Bezugsangebot an die Aktionäre der MÄRCHENWELTEN AG zum Bezug der Wandelschuldverschreibung 2019

Aufgrund der von der Hauptversammlung der MÄRCHENWELTEN AG, Hamburg (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt), am 6. Mai 2019 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 06.05.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung, eingeteilt in bis zu 25.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 40,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000,00 zu begeben. Den Aktionären der MÄRCHENWELTEN AG wird ein Bezugsrecht eingeräumt.

Dies vorausgeschickt, machen wir hiermit unseren Aktionären das folgende

Bezugsangebot

bekannt:

Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären bis zu 25.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 40,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000,00 mit Wandlungsrecht in Namensaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und voller Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie ausgegeben werden (nachfolgend auch die „Schuldverschreibungen“ genannt), zum Bezug an.

Die Schuldverschreibungen werden den Aktionären zunächst nicht in einem bestimmten Bezugsverhältnis angeboten. Die Aktionäre können zunächst jede beliebige Anzahl an Schuldverschreibungen zeichnen und beziehen, unabhängig von ihrem Aktienbesitz. Für den Fall einer Überzeichnung gilt: Da der Hauptaktionär seine Bezugsrechte nicht ausüben wird, besteht ein Bezugsrecht von 3:1 je zeichnenden Aktionär (je 3 Stückaktien berechtigten dann zum Bezug einer Schuldverschreibung).

Die Aktionäre werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses in der Bezugsfrist

vom 10.05.2019 (0:00 Uhr) bis 24.05.2019 (24:00 Uhr)

bei der Gesellschaft unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke auszuüben.

Bei Ausübung des Bezugsrechts ist der Bezugspreis nach Ablauf der Bezugsfrist innerhalb von fünf Bankwerktagen nach Aufforderung durch die Gesellschaft zu zahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt und ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären wird von der Gesellschaft nicht vermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bezugsrecht zu Beginn der Bezugsfrist keinen wirtschaftlichen Wert hat. Die genaue Anzahl an Schuldverschreibungen, die auf einen einzelnen zeichnenden Aktionär entfällt, wird nach Ende der Bezugsfrist festgestellt.

Verbriefung und Lieferung der Schuldverschreibungen

Die Schuldverschreibungen werden verbrieft. Die Lieferung der verbrieften Schuldverschreibungen erfolgt nach Ablauf der Bezugsfrist und Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme.

Keine Veröffentlichung eines Prospektes oder anderer Angebotsunterlagen

Die Veröffentlichung eines Prospektes oder anderer Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot zum Erwerb der Schuldverschreibungen oder der im Fall der Wandlung auszugebenden Aktien ist gesetzlich nicht erforderlich und erfolgt nicht. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Schuldverschreibungen zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Ausstattung der Schuldverschreibungen und Bezugspreis

Für die Schuldverschreibungen, die aufgrund des Bezugsangebots von Aktionären bezogen werden können, sind ausschließlich die Wandelanleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2019 der MÄRCHENWELTEN AG maßgebend, die bei der MÄRCHENWELTEN AG, Osakaallee 6, D-20457 Hamburg, erhältlich sind. Sie sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://maerchenwelten.net/anteilseigner/

zugänglich und speicherbar.

Im Wesentlichen ist die Wandelschuldverschreibung 2019 wie folgt ausgestattet:

Einteilung in bis zu 25.000 untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 40,00 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000,00.

Verzinsung mit 6,5 % p.a.

Ausgabebetrag je Schuldverschreibung: EUR 40,00 (entspricht dem Nennbetrag).

Laufzeitbeginn: 1. Juni 2019; Laufzeitende: 30. November 2020.

Der Wandlungspreis beträgt im Fall der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts 40,00 EUR je Aktie. Das Wandlungsverhältnis errechnet sich aus der Division des Nennbetrages der Schuldverschreibungen durch den Wandlungspreis und beträgt 1.

Zeichnung nicht bezogener Schuldverschreibungen

Nicht durch die Aktionäre der Gesellschaft gezeichneten Schuldverschreibungen werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich verwertet. Eine etwaige Verwertung hat zum Ausgabebetrag zu erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu geringe Nachfrage nach den Schuldverschreibungen besteht. Eine etwaige Beendigung gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Risikohinweise

Mit dem Erwerb einer Schuldverschreibung werden die Zeichner Gläubiger der Gesellschaft. Dies entspricht einer Darlehensgewährung an die MÄRCHENWELTEN AG. Die Anleihegläubiger haben einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Gesellschaft bei Fälligkeit auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals bzw. der Zinszahlung. Die Erfüllung der Zinsverpflichtungen und der Rückzahlung der Anleihe ist insofern abhängig von der Geschäftstätigkeit und dem Erfolg des Unternehmens. Unter Umständen können Anleger das in die Schuldverschreibung investierte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Abgabe der Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren.

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information an die Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG (die „Prospektrichtlinie“) dar.

Es können nationale Beschränkungen bestehen. Aktionäre mit Wohnsitz im Ausland sind aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren. Die MÄRCHENWELTEN AG übernimmt keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bezugsangebotes mit ausländischen Rechtsvorschriften und für die Übermittlung des Bezugsangebots, das Angebot oder die Veräußerung der Bezugsrechte und der Schuldverschreibungen in diesen Ländern.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die Teilschuldverschreibungen, die im Fall der Wandlung zu liefernden Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden nicht nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung der Securities Act) registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

 

Hamburg, Mai 2019

DER VORSTAND

TAGS:
Comments are closed.