Union-Bank AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Union – Bank, Aktiengesellschaft
Flensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 09.05.2019

Union – Bank, Aktiengesellschaft

Flensburg

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 14. Juni 2019, um 17:00 Uhr
im „Borgerforeningen“, Holm 17, Flensburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Union-Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 312.500,– als Dividende von 10% auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 3.125.000,– auszuschütten.

3.

Entlastung des Vorstandes

Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates

Es wird vorgeschlagen, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.

Turnusmäßig scheiden aus:

Johann Friedrichsen, Flensburg (wünscht keine Wiederwahl)

Oberstudiendirektor Prof. Dr. Jørgen Kühl, Schleswig

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl von Herrn Oberstudiendirektor Professor. Dr. Jørgen Kühl vor. Als neues Mitglied schlägt der Aufsichtsrat Herrn Geschäftsführer Anders Jakob Sögaard, Flensburg vor. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Versammlung ist nicht an die Vorschläge gebunden.

7.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Union-Bank Aktiengesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf fünf von Hundert des jeweiligen Grundkapitals der Union-Bank Aktiengesellschaft am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen. Der Kaufpreis für eine Aktie darf den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung geltenden Handelskurs von 350% um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt bis zum Ablauf der nächstjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Union-Bank Aktiengesellschaft, längstens jedoch bis zum 30. November 2020.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am dritten Tag vor der einberufenen Hauptversammlung zugeht.

Ihre Anmeldung muss uns bis spätestens Dienstag, den 11. Juni 2019 unter folgender Adresse vorliegen:

Union-Bank AG / Große Straße 2 / 24937 Flensburg oder info@unionbank.de

 

Flensburg, 9. Mai 2019

DER VORSTAND

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