KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG – Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.05.2019

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG

München

Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 14. Juni 2019 um 10.00 Uhr

im KWA Hanns-Seidl-Haus, Ottostraße 44, 85521 Ottobrunn stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2018

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie des Konzernabschlusses zum 31.12.2018 und des Konzernlageberichts

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 82008 Unterhaching, Biberger Straße 50, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 sowie den aktuellen Geschäftsverlauf.

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits gebilligt hat.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 8.503.286,38 (= Jahresüberschuss EUR 2.019.552,42 plus Gewinnvortrag EUR 6.483.733,96) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 3.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den (Rest-)Betrag in Höhe von 5.503.286,38 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Reiner-Peter Doll als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Übertragung eigener Aktien

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen gem. § 7 der Satzung vor, dass folgende Person eine Aktie aus dem Bestand der eigenen Aktien der Gesellschaft ohne Entgelt erhält:

Herr Franz Meyer, geb. 13.05.1953 in Vilshofen, wohnhaft in Passau

Der Vorschlag berücksichtigt die Kriterien nach § 7 Abs. 5 der Satzung. Die Hauptversammlung ist an diesen Vorschlag gem. § 7 Abs. 4 der Satzung nicht gebunden.

7.

Beschluss zur Vergütung des Aufsichtsrates der KWA gAG

Die Hauptversammlung muss nach AktG und Satzung der Gesellschaft über die Höhe der Bezüge der Aufsichtsräte beschließen.

Die Vergütung der Aufsichtsräte soll auf EUR 750,00 monatlich festgelegt werden. Nach § 19 der Satzung beträgt die Vergütung für den Vorsitzenden das Doppelte und für dessen Stellvertreter das 1 ½ fache der normalen Vergütung. Anfallende Auslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich erstattet.

 

München, den 10. Mai 2019

Der Vorstand

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