HUGO BOSS AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HUGO BOSS AG
Metzingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 20.05.2019

HUGO BOSS AG

Metzingen

ISIN DE000A1PHFF7 / Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHFF

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 16. Mai 2018 hat u.a. beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 eine

Dividende von 2,70 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie

auszuschütten.

Die Dividende wird ab Dienstag, dem 21. Mai 2019, grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Da sämtliche von unserer Gesellschaft ausgegebenen Aktien als Sammelbestand in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG verwahrt werden, erfolgt die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre ausschließlich durch Kontogutschrift seitens der jeweiligen Depotbank.

Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wenn sie diesem rechtzeitig eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Mit dem Steuerabzug sind die deutsche Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer für Aktionäre, die die Aktien im Privatvermögen halten, grundsätzlich abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Belastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer führt. Bei anderen inländischen Aktionären, z.B. Kapitalgesellschaften, wird die Kapitalertragsteuer gegen Vorlage der von der Depotbank ausgestellten Steuerbescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Gleiches gilt für den Solidaritätszuschlag.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, eingegangen sein.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüberhinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Metzingen, im Mai 2019

Der Vorstand

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