U.C.A. Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
U.C.A. Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 21.05.2019

U.C.A. Aktiengesellschaft

München

Wertpapier-Kenn-Nr.: A12UK5
ISIN: DE 000A12UK57

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 01. Juli 2019 um 13.00 Uhr

im

Leonardo Hotel Munich Arabellapark
Effnerstraße 99
81925 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für die Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr die

acms GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maillingerstraße 32, 80636 München

zu bestellen.

5.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Amtszeit sämtlicher durch die Hauptversammlung gewählter Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Aufsichtsräten zu bestellen:

Herrn Sy Schlüter, Diplom-Kaufmann, Investmentmanager, Vorstand der Copernicus Verwaltungs AG, Geschäftsführer CAI Analyse- und Beratungs GmbH, wohnhaft in Hamburg;

Herrn Dr. Joachim Kaske, selbstständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Berg;

Herrn Achim Gippers, Dipl.-Ing. Maschinenbau/Fertigungstechnik, Dipl.-Wirtschafts-Ing., Geschäftsführer der ADDUCTUM GmbH, wohnhaft in München.

Die vorgenannten Herren sind Mitglieder in folgenden weiteren Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer Unternehmen:

Herr Schlüter: Mitglied des Aufsichtsrats der CCare AG, Darmstadt

Herr Dr. Kaske: Mitglied des Aufsichtsrats der MedLearning AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats der Pflegia AG, München

Herr Gippers: keine Mandate

II.

Berichte an die Hauptversammlung

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung der erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Einziehung der erworbenen eigenen Aktien

Aufgrund früher erteilter Ermächtigungen hat die Gesellschaft insgesamt 38.719 Stück eigene Aktien erworben. Die Gesellschaft hat aufgrund der in der Hauptversammlung vom 02. Juli 2015 erteilten Ermächtigung im Jahr 2018 keine weiteren eigenen Aktien erworben. Aufgrund der allgemeinen Lage an den Finanzmärkten und der restriktiven Tendenz insbesondere des Risikokapitalmarkts ergab sich keine Gelegenheit, die erworbenen Aktien bei der Übernahme anderer Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sinnvoll einzusetzen. Die so erworbenen eigenen Aktien wurden nicht eingezogen.

III.

Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie der Bericht zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft

www.uca.de

zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter

www.uca.de

veröffentlicht.

IV.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum 24. Juni 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift:

U.C.A. Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

anmelden.

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 10. Juni 2019, 0.00 Uhr, zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch das depotführende Institut reicht aus.

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Formerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 7.910.000,00 und ist eingeteilt in 662.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 11,94. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 38.719 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71 b AktG keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der Hauptversammlung beträgt somit 623.281.

Gegenanträge zu Vorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers und zum Aufsichtsrat einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung können an folgende Anschrift gerichtet werden:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Investor Relations
Stefan-George-Ring 29
81929 München
E-Mail: steuer@uca.de

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers, die rechtzeitig bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.uca.de

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

V.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die U.C.A. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte gemäß Aktiengesetz und Satzung der U.C.A. Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die U.C.A. Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung.

b) Speicherung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die U.C.A. Aktiengesellschaft ein berechtigtes Interesse zum Beispiel aufgrund von Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung an der Speicherung hat. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

c) Weitergabe Ihrer Daten

Die Dienstleister der U.C.A. Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der U.C.A. Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der U.C.A. Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.

d) Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der U.C.A. Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@uca.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Stefan-George-Ring 29
81929 München

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der U.C.A. Aktiengesellschaft

www.uca.de

unter Investor Relations zu finden.

e) Datenschutzbeauftragter

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen zur Verfügung:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Dr. Jürgen Steuer
Stefan-George-Ring 29
81929 München
info@uca.de

 

München, im Mai 2019

Der Vorstand

 

Hinweise für die Anreise

Das Leonardo Hotel Munich Arabellapark, Effnerstraße 99, 81925 München befindet sich in der Nähe (nördlich) des ehemaligen HypoVereinsbank Towers (jetzt UniCredit).

Öffentliche Verkehrsmittel: U-Bahnlinie 4 (Haltestelle Arabella Park), von dort aus ca. 10 Minuten Fußweg oder mit dem Taxi. Anreise mit dem Auto jederzeit möglich, Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Fahrtkosten und Parkgebühren werden von der Gesellschaft nicht erstattet.

Tel. 089 927980
www.leonardo-hotels.de

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