Deutsche Bank Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 24.05.2019

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

– ISIN DE 0005140008 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 485.726.800,36 EUR zur Ausschüttung

einer Dividende von 0,11 EUR je Stückaktie

auf die 2.065.026.256 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden. Der Restbetrag von 258.573.912,20 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 28. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Kapitalertragsteuer hat bei im Inland ansässigen Privatpersonen grundsätzlich abgeltende Wirkung, die übrigen inländischen Anlegergruppen können die Steuerbeträge unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer anrechnen.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären (Privatanlegern), die ihrer depotführenden Stelle eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer depotführenden Stelle einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Frankfurt am Main, den 24. Mai 2019

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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