Königsegger Walder Bräu AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Königsegger Walder Bräu AG
Königseggwald
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 24.05.2019

Königsegger Walder Bräu AG

Königseggwald

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Königsegger WalderBräu AG am
Freitag, den 12. Juli 2018, 18 Uhr, in der Hauptstraße 6,
88376 Königseggwald ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Königsegger WalderBräu AG zum 31. 12. 2018, des Lageberichts für die Königsegger WalderBräu AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 77.810,54 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 142.535,40 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 2018 sind bei der Gesellschaft erhältlich.

Eventuelle Anträge von Aktionären sind spätestens bis 28. Juni 2019 in Schriftform oder per Telefax ausschließlich an Königsegger WalderBräu AG, Hauptstraße 6, 88376 Königseggwald (Telefax Nr. 07587 950420) zu richten.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.walderbraeu.de

veröffentlichen.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

Königseggwald, den 21.05.2019

Der Vorstand

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