Dürr Aktiengesellschaft
Stuttgart
WKN 556 520 / ISIN DE0005565204
Mitteilung über die Hinterlegung des Ermächtigungsbeschlusses
zur Begebung von Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Die Hauptversammlung der Dürr Aktiengesellschaft vom 10.05.2019 hat den Vorstand ermächtigt, Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 400.000.000,00 € zu begeben und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Schuldverschreibungen auszuschließen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf Punkt 6 der im Bundesanzeiger vom 27.03.2019 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.
Der Ermächtigungsbeschluss wurde am 20. Mai 2019 beim zuständigen Handelsregister hinterlegt.
Bietigheim-Bissingen, den 21. Mai 2019
Dürr Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
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