Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 24.05.2019 |
Lang & Schwarz AktiengesellschaftDüsseldorfWKN 645932 / ISIN DE0006459324Einladung zur ordentlichen Hauptversammlungam 04.07.2019, 10.00 Uhr (MESZ)
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1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Diese Unterlagen stehen im Internet unter
im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung. |
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2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die 3.146.000 Aktien der Gesellschaft sind mithin sämtlich gewinnbezugsberechtigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.146.000,00 € wie folgt zu verwenden:
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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5) |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
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6) |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019 enden turnusgemäß die Amtszeiten der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Herren erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) Herrn Thomas Schult, Hamburg, Bankkaufmann, Generalbevollmächtigter der M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, b) Herrn Michael Schwartzkopff, Köln, Rechtsanwalt bei LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, c) Herrn Andreas Willius, Frankfurt, selbständiger Unternehmensberater, jeweils mit einer Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 AktG aus drei Anteilseignervertretern zusammen; die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege von Einzelwahlen durchzuführen. |
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7) |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Die bisherige Regelung hat sich als zu unflexibel erwiesen und soll daher in leicht modifizierter Form erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 03. Juli 2024 Aktien der Gesellschaft zum Zwecke des Wertpapierhandels zu kaufen oder zu verkaufen. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf 5 % des Grundkapitals am Ende eines jeden Kalendertages nicht übersteigen und zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, 10 % des Grundkapitals zu keiner Zeit überschreiten. Der gewichtete durchschnittliche Kaufpreis je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) am jeweiligen Handelstag darf den gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der letzten drei Handelstage im XETRA-Handel beziehungsweise in einem dem XETRA-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 20 % unterschreiten. Die von der Hauptversammlung vom 27.08.2015 zum damaligen Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG wird mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben. |
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8) |
Beschlussfassung über Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 3 Absatz 1 der Satzung, der derzeit lautet: „Gegenstand des Unternehmens sind
sowie alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.“ wird durch Einfügung dreier neuer Unterabsätze c) bis e) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt hat, Geschäfte der in den vorstehenden neuen Unterabsätzen c) bis e) bezeichneten Art ausführen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung spätestens bis zum 27. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform angemeldet haben, wobei die Anmeldung postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter der nachstehenden Anschrift erfolgen kann:
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: langundschwarz-HV2019@computershare.de
Fax: 089 – 30903 – 74675
Ausschließlich an nachfolgende Anschrift sind Gegenanträge und Wahlvorschläge zu richten:
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 138 40 – 842
E-Mail: investor-relations@LS-D.de
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Dritten, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht muss, sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige gemäß §§ 135 Abs. 8 u. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, in Textform erfolgen.
Als besonderen Service bieten wir den Aktionären der Gesellschaft an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
In allen Fällen – auch bei Bevollmächtigung – ist rechtzeitige Anmeldung erforderlich.
Düsseldorf, im Mai 2019
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Breite Str. 34, 40213 Düsseldorf, verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt für Gäste der Hauptversammlung.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten der Aktionäre und ggf. ihrer Aktionärsvertreter, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
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