WESTFLEISCH FINANZ AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
WESTFLEISCH FINANZ AG
Münster
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 24.05.2019

WESTFLEISCH FINANZ AG

Münster

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Dienstag, 25. Juni 2019, 10.00 Uhr auf

Gut Havichhorst
Havichhorster Mühle 100
48157 Münster-Handorf

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 24.165.217,08 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,2 % gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft auf die
Stamm- und Vorzugsaktien
€ 2.157.120,00
Vortrag auf neue Rechnung € 22.008.097,08
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden, und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr André Gerbermann, Frau Heike Wattendrup-Nordhoff und Herr Egbert Wißling endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 25. Juni 2019. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Manfred Vogd, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Dr. Jochen Farwick, Landwirt, Lüdinghausen

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr André Gerbermann, Landwirt, Everswinkel

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Heike Wattendrup-Nordhoff, Landwirtin, Münster

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

d)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Egbert Wißling, Landwirt, Beckum

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

e)

Die Aktionäre werden darüber hinaus im Rahmen der Hauptversammlung über bevorstehende Entsendungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft informiert.

7.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind.

Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär ist berechtigt, sich gem. § 134 Abs. 3 AktG in der Hauptversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Westfleisch Finanz AG, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

 

Münster, im Mai 2019

WESTFLEISCH FINANZ AG

Der Vorstand

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