Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Deutsche Kautionskasse AG Starnberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 27.05.2019 |
Deutsche Kautionskasse AGStarnbergEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDer Vorstand der Deutsche Kautionskasse AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 04. Juli 2019, um 11:00 Uhr,in die Räume der Gesellschaft, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg ein. I. Tagesordnung
II. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 18 der Satzung der Deutsche Kautionskasse AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Deutsche Kautionskasse AG am Tag der Hauptversammlung eingetragen sind. Auf schriftliche Anfrage teilt die Gesellschaft mit, ob und in welchem Umfang ein Aktionär im Aktienregister eingetragen ist. III. Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. IV. Anfragen und Anträge von Aktionären Anfragen oder Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung bitten wir an folgende Anschrift zu richten: Deutsche Kautionskasse AG
Starnberg, im Mai 2019 Deutsche Kautionskasse AG Der Vorstand |