LANXESS Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LANXESS Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 28.05.2019

LANXESS Aktiengesellschaft

Köln

– ISIN DE0005470405 –
– WKN 547040 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft hat am 23. Mai 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu sonstigen Zwecken nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft zu verwenden.

Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Die Ermächtigung wird wirksam mit Beginn des Tages, der zwei Monate nach dem Tag liegt, an dem die letzte Bekanntmachung als Abschlussmeldung in Bezug auf das am 10. Januar 2019 angekündigte Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Absatz 1 lit. b) und Absatz 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Absatz 2 und Absatz 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mittels europäischem Medienbündel veröffentlicht wurde, spätestens aber zum Beginn des 1. Januar 2020. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 20. Mai 2016 beschlossene Ermächtigung wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

 

Köln, im Mai 2019

LANXESS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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