Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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TeleSon AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 28.05.2019 |
TeleSon AGMünchenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am4. Juli 2019, 13:00 Uhrim Hilton München Park, Am Tucherpark 7, 80538 München
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TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 4.519.627,16 EUR wie folgt zu verwenden:
Dividende und Sonderdividende sind am 18. Juli 2019 fällig. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5: |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Akanthus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Mit Beendigung dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, so dass eine Neuwahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 für die satzungsgemäße Dauer (d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet) zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
TeleSon AG, Vorstand, Paul-Gerhardt-Allee 48, 81245 München
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Für die Erteilung, den Widerruf und den Nachweis entsprechender Vollmachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
München, im Mai 2019
TeleSon AG
Der Vorstand