Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 29.05.2019

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005773303

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Mai 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 184.937.408,00 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von € 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von € 184.782.678,00 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von
€ 154.730,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 31. Mai 2019 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer.

Zahlstelle für die Dividende ist die Deutsche Bank AG.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags auf die Kapitalertragsteuer und ggf. Kirchensteuer bei inländischen Aktionären, die bei ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt haben, soweit der hierin angeführte Betrag der Freistellung nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2019

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand

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