Münchener Tierpark Hellabrunn AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 29.05.2019

Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft

München

EINLADUNG zur HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 10. Juli 2019, 10.00 Uhr, im Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München, Ungererstraße 75, 80805 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Bilanzgewinn von 849.398,29 € ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 i. H. v. 800.000,00 € in die Gewinnrücklage einzustellen und i. H. v. 49.398,29 € vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Bavaria Treu AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 03.07.2019 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/o BayernLB
vertreten durch Deutsche WertpapierService Bank AG
-DSHVG-
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein signifikanter Anteil der angemeldeten Personen auf der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG nicht erscheint. Diese fehlende Planungssicherheit bedeutet sowohl für die Münchener Tierpark Hellabrunn AG als auch die Stadtsparkasse München, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, einen Mehraufwand, da rechtliche Auflagen bezüglich der zugelassenen Personenzahl in den Räumen einzuhalten sind. Die Planung muss auf Basis der Anzahl der angemeldeten Personen erfolgen.

Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG hat sich aus diesen Gründen entschieden, den Zutritt auf eine Person je Aktiendepot zu limitieren.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen schon vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum 4. Juli 2019 dem Vorstand ankündigen, um so eine qualifizierte und schnelle Beantwortung in der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 25. Juni 2019 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.hellabrunn.de

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 29. Mai 2019 veröffentlicht.

 

München, im Juni 2019

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand
Rasem Baban

 

Anreise mit dem MVV zum Verwaltungszentrum der SSKM in der Ungererstraße 75: U-Bahn U6 Haltestelle Nordfriedhof, der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste an der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG

Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG (“wir”, “uns”, “unser”) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie und welche Daten erhoben werden, weshalb diese erhoben werden und wem gegenüber diese mitgeteilt oder offengelegt werden. Bitte lesen Sie sich diese Erklärung daher sehr sorgfältig durch.

Wer ist der für die Verarbeitung Verantwortliche?

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO ist die

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
Vertreten durch Rasem Baban (Vorstand)

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
E-Mail: datenschutz@hellabrunn.de

Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?

Wenn Sie sich als Gast für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten:

Name

Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse)

Von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten verarbeiten wir außerdem die folgenden Daten:

aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte)

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir erheben und verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

Für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen
(z.B. für das Teilnehmerverzeichnis)

Um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen
(z.B. Wortmeldung und Stimmabgabe)

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) Datenschutz-Grundverordnung. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) der DSGVO): Organisation und geordnete Durchführung der Hautversammlung.

Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten werden innerhalb der Münchener Tierpark Hellabrunn AG von den mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich verpflichtet sind, Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können z. B. die folgenden Kategorien von Verantwortlichen sein:

Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(z.B. Aufsichtsbehörden)

Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?

Sofern anwendbares Recht oder Verordnung dies zulassen, haben Sie das Recht auf:

Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten

Information über die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der Verarbeitung, die Details der zur Verarbeitung Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Parteien denen die Daten offengelegt werden

Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten

Datenübertragbarkeit durch das Zugänglichmachen in elektronischer Form

Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden

Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, näher erläutert am Ende dieses Abschnittes

Beschwerde bei uns und/oder der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 f) der DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der

Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
poststelle@datenschutz-bayern.de
https://www.datenschutz-bayern.de/

Bin ich verpflichtet die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?

Ja, zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen und um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.

Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?

Wir halten Ihre personenbezogenen Daten so lange vor, wie sich für uns ein Haftungsrisiko aus der anwendbaren Gesetzgebung ergibt. Wir halten Ihre personenbezogenen Daten nicht länger vor, als zur Erfüllung der benannten Zwecke notwendig ist.

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