Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Studio Babelsberg AG Potsdam |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 11.06.2019 |
Studio Babelsberg AGPotsdamWKN: A1TNM5
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 Diese Vorlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter
zugänglich. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 5.194.683,16, der sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.904.455,94 und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.290.227,22 zusammensetzt, in Höhe einer Dividende von EUR 0,06 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre zu zahlen (insgesamt EUR 940.858,20) und im Übrigen in Höhe von EUR 4.253.824,96 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende wird ab 23. Juli 2019 fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Studio Babelsberg AG für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung an:
Studio Babelsberg AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Studio Babelsberg AG
zu Händen von Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26 – 53
14482 Potsdam
Fax: +49 331 721 20 52
E-Mail: ir@studiobabelsberg.com
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und rechtzeitig gemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 11. Juli 2019 zugehen.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 11. Juli 2019, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 11. Juli 2019. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.
Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Potsdam-Babelsberg, im Juni 2019
Studio Babelsberg AG
Der Vorstand
Hinweis zum Datenschutz gem. § 13, 14 DSGVO
Sie finden auf unserer Internetseite unter
https://www.studiobabelsberg.com/uploads/media/SBAG_Datenschutz_Informationen_für_die_Aktionäre_2018.pdf
unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Die in dieser Datenschutzerklärung genannten Regeln wenden wir auch für die zur der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung erhobenen Daten an.
Von dem an der Hauptversammlung mitwirkenden Auftragsverarbeiter Computershare Frankfurt/Main liegt uns eine Datenschutzerklärung zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor.