Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft Passau |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 107. ordentlichen Hauptversammlung | 12.06.2019 |
Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer AktiengesellschaftPassauEinladung zur 107. ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der amFreitag, 19. Juli 2019, 11:00 Uhrin die Heilig-Geist-Kirche
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Aus dem Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von Euro 475.369,25 wird
Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. |
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
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5. |
Zuwahl zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Ludwig Bloch hat am 30.11.2018 seinen Rücktritt vom Aufsichtsrat zum 28.02.2019 satzungsgemäß erklärt. Ferner erklärte Prof. Dr. Walter Schweitzer am 06.12.2018 seinen Rücktritt zum 06.03.2019. Nach § 96 und § 101 des Aktiengesetzes, § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 in Verbindung mit § 129 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 und § 9 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die restliche Amtsperiode bis 2023 neu in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer zu wählen. |
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmt sich nach § 17 der Satzung der Gesellschaft, der wie folgt lautet:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Werktage (ausgenommen Samstag) frei bleiben.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen, ebenso ist, falls nicht die Anmeldung beim Vorstand unter Vorlage der Aktien erfolgt, ein von der Wertpapiersammelbank ausgestellter Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.“
Die Hinterlegung kann außer bei den in der Satzung bezeichneten Stellen auch bei der Gesellschaftskasse oder bei der UniCredit Bank AG, Filiale Passau, erfolgen.
Passau, im Juni 2019
Bayerische Löwenbrauerei
Franz Stockbauer Aktiengesellschaft
Der Vorstand