BAUER Aktiengesellschaft – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BAUER Aktiengesellschaft
Schrobenhausen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung 28.06.2019

BAUER Aktiengesellschaft

Schrobenhausen

– ISIN DE 0005168108 – WKN 516810 –

Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Die Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft hat am 27. Juni 2019 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 26. Juni 2024 zu ermächtigen, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7.

Bei der Verwendung der Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss sind das Bezugsrecht und ein sonstiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen werden.

 

Schrobenhausen, im Juni 2019

Der Vorstand

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