Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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DEMEKON Entertainment AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | 28.06.2019 |
DEMEKON Entertainment AGMünchenAG München HRB 153718Einberufung der ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am29.07.2019 um 09.00 Uhrin den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMEKON Entertainment AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der DEMEKON Entertainment AG für das Geschäftsjahr 2018 |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates Herr Thomas Habicher hat am 22.03.2019 mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der hier einberufenen Hauptversammlung sein Amt gemäß § 7.6 der Satzung der Gesellschaft niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Thiemo Antonczyk, geboren am 13.01.1985, wohnhaft in München, von Beruf Informatiker, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der hier einberufenen Hauptversammlung als neues Mitglied bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
5. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Satzung mit EUR 1.500,00 (zzgl. USt. soweit anfallend) je einfachem Mitglied sowie mit EUR 3.000,00 (zzgl. USt. soweit anfallend) für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis. |
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Friedrich-Herschel-Str. 5, 81679 München, zur Einsicht durch die Aktionäre ausgelegt:
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der festgestellte Jahresabschluss der DEMEKON Entertainment AG für das Geschäftsjahr 2018, |
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Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind laut Ziffer 13.2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens bis zum Ablauf des 22.07.2019, 24.00 Uhr, unter der Anschrift DEMEKON Entertainment AG, Friedrich-Herschel-Str. 5, 81679 München, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 089-452420300 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse thomas.habicher@demekon-ag.de zugegangen sein.
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer Teilnahme und Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.
Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf stehen folgende Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
DEMEKON Entertainment AG
Friedrich-Herschel-Str. 5
81679 München
E-Mail: thomas.habicher@demekon-ag.de
Fax: 089-452420300
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung diesen Nachweis beim Einlass vorweist.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) für die Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den Weisungen der Aktionäre abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechte von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft jeweils nicht vertreten werden. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis zum Ablauf des 22.07.2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Daneben kann eine Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen.
Sollte der Aktionär oder eine von ihm bevollmächtigte Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen gegenstandslos.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:
DEMEKON Entertainment AG
Friedrich-Herschel-Str. 5
81679 München
E-Mail: thomas.habicher@demekon-ag.de
Fax: 089-452420300
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 15.07.2019, der Gesellschaft zugehen. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich dem Aktionärskreis zugänglich gemacht.
München, den 26.06.2019
DEMEKON Entertainment AG
Der Vorstand