Vossloh Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Vossloh Aktiengesellschaft
Werdohl
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 28.06.2019

Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

Amtsgericht Iserlohn, HRB 5292

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung der Vossloh Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Werdohl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6870 als übertragende Gesellschaft, auf die Vossloh Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG hin.

Die Vossloh Aktiengesellschaft wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags alle Geschäftsanteile der Vossloh Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH halten, gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Vossloh Aktiengesellschaft nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss der Vossloh Aktiengesellschaft abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG nur dann erforderlich ist, wenn Aktionäre der Vossloh Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Vossloh Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 UmwG.

 

Werdohl, 26. Juni 2019

Vossloh Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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