Deutsche Industrie REIT-AG – Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Industrie REIT-AG
Rostock
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 01.07.2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Rostock

WKN A2G9LL
ISIN DE000A2G9LL1

Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Der Vorstand der Deutsche Industrie REIT-AG (die „Gesellschaft“) hat am 5. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. März 2019 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 41.600.000,00 mit einem Zinskupon von 2 % p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 11. Juni 2026 beschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 11. Juni 2019 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 18,50 gewandelt werden. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft zugrunde, das am 26. April 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung, der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie die Niederschriften der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 5. Juni 2019 wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Rostock, HRB 13964, hinterlegt.

 

Rostock/Potsdam, im Juni 2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Der Vorstand

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