HABA Computer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HABA Computer Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 01.07.2019

HABA Computer Aktiengesellschaft

Hamburg

Einberufung für die
ordentliche Hauptversammlung 2019

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 2. August 2019, 10:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen Rütersbarg 46, 22529 Hamburg
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 422.697,37 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 15,00 je dividendenberechtigter Aktie (d.h. auf 12.316 Stück Aktien) für das Geschäftsjahr 2018, insgesamt: EUR 184.740,00

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 237.957,37

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu vergüten:

Vorsitzender: EUR 2.000,–
Stellvertretender Vorsitzender: EUR 1.500,–
einfaches Aufsichtsratsmitglied: EUR 1.000,–

Allgemeine Hinweise

Nach § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes jeder Aktionär berechtigt, der sich zu Beginn der Versammlung über seinen Aktienbesitz ausweist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift HABA Computer Aktiengesellschaft, Rütersbarg 46, 22529 Hamburg, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0 40 / 55 42 24 80. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail unter der Anschrift hv@haba-ag.de.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 und der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft bzw. als Teil dieser Einladung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter

Die HABA Computer AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) der Aktionäre, sowie gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten erhält die HABA Computer AG direkt vom Aktionär oder von dessen depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern, soweit nicht im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die Daten länger zu speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht.

Die Dienstleister, welche zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung der HABA Computer AG.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG sowie im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden diese gemeinsam mit dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht.

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, sowie die Daten der Aktionärsvertreter sind nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG in einem Teilnehmerverzeichnis zu vermerken. Dieses wird am Tag der Hauptversammlung allen Teilnehmern nach § 129 Abs. 4 AktG zugänglich gemacht.

Jeder Aktionär hat – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – das Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.

Für diese und weitere Anfragen steht unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung:

CompuGroup Medical SE
Datenschutzbeauftragter
Hans-Josef Gerlitz
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Telefon: +49 (0)261 8000-1667
E-Mail: HansJosef.Gerlitz@cgm.com

Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Hamburg, im Juni 2019

DER VORSTAND

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