SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Sindelfingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 05.07.2019

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.

Sindelfingen

ISIN DE000A1MBDD7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Mittwoch, dem 21. August 2019, um 12:30 Uhr, Einlass ab 12:00 Uhr

im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse

https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Abwickler aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn von EUR 122.481,80 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 2.600.000 Aktien EUR 104.000,00,

b)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 18.481,80.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz der SM Beteiligungs AG i.A. zum 1. Januar 2019 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers und Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz durch die Hauptversammlung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz der Gesellschaft zum 1. Januar 2019 festzustellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. August 2019, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Martin Schmitt, Gechingen, Dipl.-Betriebswirt (BA) und Vorstand der

RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Capital Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Domestic Property Aktiengesellschaft, Sindelfingen,
Q-Soft Aktiengesellschaft, Gechingen

Professor Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach,

Wissenschaftlicher Leiter des Campus of Finance: Institut für Finanzmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen,

Florian Fenner, St. Ulrich am Pillersee, Österreich,

Fondsmanager,

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 31. Juli 2019, 00:00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 14. August 2019 unter folgender Adresse zugehen:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse

http://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.600.000 Euro, welches in 2.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 2.600.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Sindelfingen, 1. Juli 2019

Der Abwickler
Reinhard Voss

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