NFA Naturfaser AG – Hauptversammlung 2015

NFA Naturfaser AG
Lüneburg

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur
2. ordentlichen Hauptversammlung der NFA Naturfaser AG

am Freitag, den 21. August 2015 ab 10:30 Uhr

in den Räumen des Notariats Ralf Pagels, Lünertorstr. 4, Lüneburg

Bitte melden Sie sich bis zum 14. August per Brief mit dem Anmeldungsformular oder formlos per E-Mail an unsere Geschäftsadresse an. Falls Sie nicht selbst teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht nach unserer Satzung durch einen anderen Aktionär oder Aktionärin, Familienangehörigen oder Angestellten vertreten lassen. Die Satzung zum 30.09.2014 und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.nfa-naturfaser.de
Eventuelle Anträge zur HV gemäß AktG §§ 122 und 126 werden per E-Mail an alle Aktionäre veröffentlicht. Neue Anträge müssen bis zum 29.07.2015, bzw. Gegenanträge bis zum 7.08.2015, 24 Uhr bei unserer Geschäftsadresse (s.u.) eingehen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Bericht des Vorstands zu den Entlastungen: Mit Rücksicht auf den Versuch, die hohen Kosten der „Nachgründung“ von der beratenden Gesellschaft zurückzufordern, wurden die Entlastungen für 2013 und 2014 vertagt. Die a.o. HV am 12.8.2014 hat beschlossen, diesen Weg nicht weiter zu verfolgen. Damit stehen diese Entlastungen zur Beschlussfassung an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Entlastungen für die Vorstände und Aufsichtsräte gemäß TOP 2–8 vor:

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Dr. Wolf Arif Mardin für 2013.
Er hatte dieses Amt von der Gründung der NFA bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden zum Jahresende 2013 inne.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Martin Klöti für 2013.
Er hatte dieses Amt als Vorstandsvorsitzender vom 6.11.2013 an inne.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Martin Klöti für 2014.
Mit seiner Wahl in den Aufsichtsrat trat Martin Klöti am 12.8.2014 vom Vorstand zurück.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Dr. Manfred Westermayer für 2014.
Er ist seit dem 12.08.2014 alleiniger Vorstand.

6. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsrats-Mitglieder für 2013.
Dem Aufsichtsrat gehörten von der Gründung der NFA an folgende Herren an: Dr. Heiko Beckhaus (ARV), Jürgen Müller (stv. ARV) und Thomas Krah.

7. Beschlussfassung über die Entlastung 2014 der Aufsichtsrats-Mitglieder bis 18.06.2014.
Die Mitglieder des Gründungs-Aufsichtsrates (s. TOP 6) wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.3.2014 wiedergewählt. Wegen der starken zeitlichen Belastung durch die Nachgründungsproblematik traten alle Aufsichtsräte am 18.6.2014 zurück.

8. Beschlussfassung über die Entlastung 2014 der Aufsichtsrats-Mitglieder ab 12.08.2014.
Der neue Aufsichtsrat wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.8.2014 gewählt. Ihm gehören an: Martin Klöti (ARV), Frau Kaj Mertens-Stickel (stv. ARV) und Dieter Fuhrmann.

9. Beschlussfassung zur Satzungsänderung – „Sitz der Firma“

§ 1, Abs. 2 lautet derzeit wie folgt: „Ihr Sitz ist in Lüneburg.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

§ 1, Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Ihr Sitz ist in Gundelfingen im Breisgau.“

10. Beschlussfassung zur Satzungsänderung – „Ort der Hauptversammlung“

§ 20, Abs. 1 „Einberufung der Hauptversammlung“ lautet derzeit wie folgt:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, in den gesetzlich bestimmten Fällen auch durch den Aufsichtsrat.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

§ 20 Abs. 1 der Satzung soll durch folgende zwei Sätze ergänzt werden:

„Die Hauptversammlung findet statt am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen deutschen Ort, der an den Öffentlichen Personenverkehr angebunden ist, nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat und darf in Bild und Ton übertragen werden. Ein Aufsichtsratsmitglied, das sich weit vom Ort der Versammlung aufhält, darf an ihr im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“

11. Beschlussfassung zur Schaffung von genehmigtem Kapital
Das derzeitig eingetragene Grundkapital beträgt 50.000 Euro.
Falls die 1. Kapitalerhöhung im Juni 2014 bis zur Hauptversammlung am 21.8.2015 im Handelsregister eingetragen sein wird, beträgt das Grundkapital 69.420 Euro. Da damit das alte genehmigte Kapital fast aufgezehrt ist, soll ein neues genehmigtes Kapital beschlossen werden.
Andernfalls könnte die Abstimmung über TOP 11 unwirksam sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss für TOP 11 vor:

11a) Streichung des alten genehmigten Kapitals (Satzungsänderung)

§ 4, Abs. 2, Satz 1, der Satzung in der Fassung vom 30.09.2014 lautet bisher:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 durch Ausgabe von bis zu 558 neuer auf den Namen lautender Aktien zum Nennbetrag von je 10,00 Euro einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 5.580,00 Euro (in Worten: fünftausendfünfhundert und achtzig Euro) gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen zu erhöhen.“

und 11b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Satzungsänderung)

§ 4, Abs. 2, Satz 1, der Satzung lautet sodann:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2019 durch Ausgabe von bis zu 3058 neuer auf den Namen lautender Aktien zum Nennbetrag von je 10,00 Euro einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 30.580,00 Euro (in Worten: dreißigtausendfünfhundert und achtzig Euro) gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen zu erhöhen.“

Lüneburg bzw. Gundelfingen, den 12. Juli 2015

Dr. Manfred Westermayer (Vorstand)

Geschäftsadresse: NFA Naturfaser AG, Kandelstr. 62, 79194 Gundelfingen im Breisgau
Internet: www.nfa-naturfaser.de E-Mail: manfred@westermayer.de

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