VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft – Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG 08.07.2019

VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Libra 8 GmbH mit Sitz in Berlin hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar die Mehrheit der Aktien der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehört.

2.

Die Vermar GmbH mit Sitz in Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG ebenfalls mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien der Aktien der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehört, da sie mehrheitlich an der Libra 8 GmbH beteiligt ist und ihr daher die von der Libra 8 GmbH an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien zuzurechnen sind.

3.

Auch die Vermar AG mit Sitz in Zug, Schweiz hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien der Aktien der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehört, da sie mehrheitlich an der Vermar GmbH beteiligt ist und ihr daher die von der Libra 3 GmbH an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien zuzurechnen sind.

4.

Schließlich hat uns die Vermarstern Stiftung mit Sitz in Schaan, Liechtenstein gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ihr die Mehrheit der Aktien der Aktien der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehört. Die Vermarstern Stiftung hat dazu mitgeteilt, dass ihr mehrheitlich die Anteile an der Vermar AG gehören. Ihr sind daher die von der Libra 8 GmbH an der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien zuzurechnen.

 

Köln, im Juli 2019

Der Vorstand

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