Columba Online Identity Management AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Columba Online Identity Management AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 12.07.2019

Columba Online Identity Management AG

Berlin

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, 19. August 2019, 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen des Notars Dr. Bernhard Schaub
Marienplatz 4, 80331 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 1.000.198,00 auf ein neues Grundkapital von bis zu EUR 2.200.000,00

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass zur Absicherung der fristgerechten Umsetzung der Planungsziele für das Geschäftsjahr 2019 eine liquiditätserhöhende Eigenkapitalmaßnahme sinnvoll und erforderlich ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von EUR 1.199.802 um bis zu EUR 1.000.198,00 auf bis zu EUR 2.200.000 erhöht („Barkapitalerhöhung“). Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 1.000.198 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 1,00 je Aktie („Ausgabebetrag“) ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 1.000.198,00.

Die neuen Aktien sind ab sofort gewinnberechtigt.

Zum Bezug der 1.000.198 auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ausschließlich die gegenwärtigen Aktionäre im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Gesellschaft berechtigt. Sofern nicht alle Aktien gezeichnet werden, sind zur Zeichnung bereite, gegenwärtige Aktionäre zur Überzeichnung von Aktien zugelassen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Der Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ist jeweils sofort in voller Höhe zur Einzahlung fällig.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet mit Ablauf von zwei Wochen ab dem Tag der Beschlussfassung.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen ab Beschlussfassung mindestens 550.000 Aktien gezeichnet sind.

b)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Teil B § 1 und Teil B § 2 entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen.

Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung EUR 1.199.802 und ist eingeteilt in 1.199.802 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 1.199.802 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.columba.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

Berlin, den 9. Juli 2019

Columba Online Identity Management AG

Der Vorstand

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