Dr. Bock Industries AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dr. Bock Industries AG
Auetal
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 16.07.2019

Dr. Bock Industries AG

Auetal

WKN: A2A ABY
ISIN: DEA2AABY2

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 26. August 2019 um 13:00 Uhr in den Räumen des Hotel Maritim am Flughafen Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Dr. Bock Industries AG, in 31749 Auetal, Welle 23, zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.938.568,27 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Vorstand schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand Herrn Tilman Meyer zu Erpen keine Entlastung zu erteilen, den übrigen Vorstandsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

Vorstand im Geschäftsjahr 2018 waren

a)

Herr Tilman Meyer zu Erpen (bis 25.09.2018)

b)

Herr Ulrich Glass

c)

Herr Dr. Dietrich Bock (ab 25.09.2018)

Die Entlastung der Mitglieder des Vorstand findet im Rahmen von Einzelentlastung statt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 waren

a)

Herr Prof. Thomas Gries

b)

Herr Abram Nette

c)

Herr Josef Schröder

Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates findet im Rahmen einer Gesamtentlastung statt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1.      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000.000 Stückaktien und 4.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

2.      Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 05. August 2019.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 19. August 2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Dr. Bock Industries AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

3.      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person i. S. von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

4.      Anträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Dr. Bock Industries AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 11. August 2019, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen.

5.      Hinweis zum Datenschutz

Zur Vorbereitung und Durchführung unserer Hauptversammlung werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage unserer Gesellschaft unter „Datenschutz“ abrufbar. Die Gesellschaft sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 

Auetal, im Juli 2019

Dr. Bock Industries AG

Der Vorstand

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