Daldrup & Söhne AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft
Grünwald
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 16.07.2019

Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft

Grünwald

ISIN: DE0007830572
WKN: 783057

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am

Donnerstag, den 22. August 2019
um 10:00 Uhr

im
Münchner Künstlerhaus Münchner Künstlerhaus-Stiftung
Lenbachplatz 8
80333 München

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Daldrup & Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands

a)

Josef Daldrup, Peter Maasewerd und Andreas Tönies für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen und

b)

die Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieds des Vorstands Curd Bems zu vertagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Daldrup & Söhne AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 15. August 2019 (24:00 Uhr) zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten Nachweis in Textform erbringen. Bei Aktien, die girosammelverwahrt werden, reicht eine in Textform gehaltene Bescheinigung des depotführenden Instituts aus.

Der Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs muss sich auf den Beginn des 1. August 2019 (0:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. August 2019 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Daldrup & Söhne AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlungen (4035 H)
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: 0711 / 127-79256
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Nach Eingang der Anmeldungen und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung zu setzen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist ebenfalls für die rechtzeitige Anmeldung und Übersendung des Nachweises über den Anteilsbesitz zu sorgen (siehe oben bei Teilnahme an der Hauptversammlung). Bitte erkundigen Sie sich, ob der von Ihnen gewählte Vertreter Ihre Stimmrechte zur Vertretung annimmt. Ein Formular zur Erteilung der Vollmacht ist jeder Eintrittskarte beigefügt. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Daldrup & Söhne AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 / 88 96 906-55
E-Mail: Daldrup2019@better-orange.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Voraussetzung hierfür ist zunächst ebenfalls eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes (siehe oben bei Teilnahme an der Hauptversammlung). Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist der Eintrittskarte beigefügt. Bitte beachten Sie, dass eine Stimmrechtsvertretung nur mit ausdrücklichen Weisungen möglich ist. Die Vollmacht und Weisungen können schriftlich, per Fax oder elektronisch per E-Mail erteilt werden. Bei einer Vollmachts- und Weisungserteilung per E-Mail sind neben dem Vor- und Nachnamen des Aktionärs die vollständige Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse und die Eintrittskartennummer zu nennen.

Wir bitten darum, die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 21. August 2019 – eingehend bei der Gesellschaft – an die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung zu übersenden.

Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG bitten wir, an die

Daldrup & Söhne AG
Investor Relations
Lüdinghauser Straße 42-46
59387 Ascheberg
Telefax: 0 25 93 – 95 93 60
E-Mail: ir@daldrup.eu

zu richten. Zugänglich zu machende Anträge werden im Internet unter www.daldrup.eu im Menü bei „Investor Relations“ unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.989.500 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.989.500 Stimmrechte. Der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.017 Aktien als eigene Aktien zuzurechnen, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Daldrup & Söhne AG sowie die im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung mandatierten Dienstleister verarbeiten personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden gegebenenfalls personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und unter Wahrung von Fristen gelöscht.

Die Verarbeitung oben genannter Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Aktionäre haben das Recht, über die gespeicherten personenbezogenen Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten, Korrektur unrichtiger Daten zu verlangen sowie das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen).

Vorgenannte Rechte können die Betroffenen gegenüber der Daldrup & Söhne AG unentgeltlich über die folgende Kontaktadresse geltend machen:

Daldrup & Söhne AG
Datenschutzbeauftragter
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Telefax: 0 89 / 45 24 37 988 bzw.
per E-Mail: info@daldrup.eu.

Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sonstiges

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lüdinghauser Straße 42-46, 59387 Ascheberg, während der üblichen Geschäftszeiten einsehen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Sie sind ferner im Internet unter

www.daldrup.eu

im Menü bei „Investor Relations“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich.

 

Grünwald, im Juli 2019

Daldrup & Söhne AG

– Der Vorstand –

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