Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft Schönau am Königssee |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 26.07.2019 |
Berchtesgadener Bergbahn AktiengesellschaftSchönau am KönigsseeEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 06. September 2019Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 06. September 2019, 10.00 Uhr
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1. |
Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorstand |
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2. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorstand |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Satzungsänderung Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. |
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8. |
Verschiedenes |
Teilnahmebestimmungen:
Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
UniCredit Bank AG
Sparkasse Berchtesgadener Land.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 30. August 2019 zu erfolgen.
Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 02. September 2019 bei der Gesellschaft einzureichen.
Samstage gelten nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, wird hingewiesen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT, Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee, Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de.
BERCHTESGADENER BERGBAHN AG
DER VORSTAND
Die Einberufung der Hauptversammlung mit der Tagesordnung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 26. Juli 2019 veröffentlicht.
Berchtesgadener Bergbahn AG
Jennerbahnstraße 18
83471 Schönau am Königssee
Telefon | (08652) 95 81 –0 |
Telefax | (08652) 95 81 –95 |
Internet | http://www.jennerbahn.de |
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