Berchtesgadener Bergbahn AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Schönau am Königssee
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 26.07.2019

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft

Schönau am Königssee

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 06. September 2019

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, den 06. September 2019, 10.00 Uhr
im Restaurant JENNERALM an der Bergstation der Jennerbahn*,
Berchtesgadener Bergbahn AG, Jennerbahnstr. 18,
83471 Schönau am Königssee

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

*Gegen Vorlage der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten Sie an der Kasse Talstation eine Fahrkarte für die ganze Berg- und Talfahrt mit der Jennerbahn

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorstand

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorstand

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

6.

Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

II. Grundkapital und Aktien
§ 4
Grundkapital
(1)

Das Grundkapital beträgt € 1.075.200,– (in Worten Euro eine Million fünfundsiebzigtausendzweihundert).

(2)

Es ist eingeteilt in 21.000 Stückaktien.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bad Reichenhall

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.

8.

Verschiedenes

Teilnahmebestimmungen:

Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

UniCredit Bank AG
Sparkasse Berchtesgadener Land.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 30. August 2019 zu erfolgen.

Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 02. September 2019 bei der Gesellschaft einzureichen.

Samstage gelten nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT, Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee, Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de.

 

BERCHTESGADENER BERGBAHN AG

DER VORSTAND

 

Die Einberufung der Hauptversammlung mit der Tagesordnung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 26. Juli 2019 veröffentlicht.

Berchtesgadener Bergbahn AG
Jennerbahnstraße 18
83471 Schönau am Königssee

Telefon (08652) 95 81 –0
Telefax (08652) 95 81 –95
Internet http://www.jennerbahn.de
E-Mail info@jennerbahn.de
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