PRINTIUM AG i.L. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Printium AG
Potsdam
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur einer außerordentlichen Hauptversammlung 26.07.2019

PRINTIUM AG i.L.

Potsdam

Einladung zur einer außerordentlichen Hauptversammlung der PRINTIUM AG
i.L. am 8.9.2019 um 10 Uhr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der PRINTIUM AG i.L.,

Sie werden hiermit zu der am Sonntag, den 8. September 2019, um 10:00 Uhr, in der Wohnung Kellermann in Unterhaching Kapellenstraße 13, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der PRINTIUM AG i.L. (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) eingeladen. Die Wohnung steht zu diesem Zeitpunkt jedem zu dieser Hauptversammlung Berechtigtem ungehindert offen.

Die vorliegende Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Insolvenzverwalter und Aufsichtsrat wurde heute ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

I

Tagesordnung

1.

Punkt 1: Begrüßung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft Stefan Herbert als Vorsitzenden dieser Hauptversammlung

2.

Punkt 2: Beschlussfassung über die Billigung der vom Insolvenzverwalter Jürgen Basten vorgelegten Schlussrechnung der Gesellschaft, wobei Insolvenzverwalter und Aufsichtsrat vorschlagen zu beschließen: „Die vom Insolvenzverwalter vorgelegte Schlussrechnung der Gesellschaft wird gebilligt.“

3.

Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Insolvenzverwalters Jürgen Basten und des Aufsichtsrats Stefan Herbert, wobei Insolvenzverwalter und Aufsichtsrat vorschlagen zu beschließen: „Der Insolvenzverwalter Jürgen Basten und der Aufsichtsrat Stefan Herbert werden entlastet.“

4.

Punkt 4: Beschlussfassung über die Verwahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft, wobei Insolvenzverwalter und Aufsichtsrat vorschlagen zu beschließen: „Der Insolvenzverwalter Jürgen Basten wird die Bücher und Schriften der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwahren.“

5.

Punkt 5: Beendigung der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden dieser Hauptversammlung

II

Teilnehmerrecht, Beschlussfassung, Regelungen der Hauptversammlung

Generell gilt: Die Regelungen zur Hauptversammlung sind in der Satzung der Gesellschaft, sowie im Aktiengesetz festgelegt.

Die Satzung kann an einen Aktionär der Gesellschaft auf Anforderung und gegen den Nachweis Aktionär zu sein zugesendet werden. Die Anforderung und der Nachweis sind dafür an die im Kopf angegebene Adresse der Gesellschaft zu richten.

Die Satzung der PRINTIUM AG i.L. regelt wie nachfolgend:

§ 12 Teilnehmerrecht

Zur Teilnahme ab der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

§ 14 Beschlussfassung

Je 1,– EUR Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.

Satzungsänderungen können nur mit 92,5 % der Stimmen beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterhaching, 20.7.2019

Jürgen Basten
Insolvenzverwalter

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