The Naga Group AG – Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
The Naga Group AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2019 07.08.2019

The Naga Group AG

Hamburg

ISIN DE000A161NR7 – SIN A161NR

Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2019

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Juli 2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der The Naga Group AG am Freitag, 30. August 2019, um 11:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 in 22297 Hamburg, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin FIDESKAPITAL Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,- erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. August 2019 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung als neuer Tagesordnungspunkt 6 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

TOP 6 – Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Aktionärin FIDESKAPITAL Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Nachdem Herr Hans Manteuffel sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Schreiben vom 1. August 2019 mit Wirkung zum Ablauf des 15. August 2019 niedergelegt hat, besteht der Aufsichtsrat ab dem 16. August 2019 aus nur noch 5 Mitgliedern.

Nach §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus 6 Vertretern der Aktionäre zusammen, wobei der Aktionär Fosun Fintech Holdings (HK) Ltd. das Recht besitzt, 2 Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, vorausgesetzt dieser Aktionär hält mindestens 1 Aktie. Frau Dr. Jian Liang wurde im Mai 2017 sowie Herr Robert Sprogies zum 1. Januar 2018 von dem Aktionär Fosun Fintech Holdings (HK) Ltd. in den Aufsichtsrat entsandt. Die übrigen Mitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt.

Gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend festlegt. Vorliegend soll die Bestellung des neuen Mitglieds für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgen.

Wir schlagen vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird, zum Mitglied des Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Harald Patt, wohnhaft in Friedrichsdorf, Geschäftsführer, Fosun Management (Germany) GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main.

Die Verwaltung unterstützt den Antrag, da durch diesen die Vollzähligkeit des Aufsichtsrats kurzfristig wieder hergestellt werden kann.

 

Hamburg, im August 2019

Der Vorstand

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