InterComponentWare Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung unter Zusammenlegung von Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
InterComponentWare Aktiengesellschaft
Walldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung unter Zusammenlegung von Aktien (Neueinteilung des Grundkapitals) 20.08.2019

InterComponentWare Aktiengesellschaft

Walldorf

ISIN DE000A2GSU75 / WKN A2GSU7 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
ISIN DE000A2YPA21 / WKN A2YPA2 (konvertierte, auf den Inhaber lautende Stückaktien)
ISIN DE000A2YPCA8 / WKN A2YPCA (Teilrechte auf die konvertierten Aktien)

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung unter Zusammenlegung von Aktien
(Neueinteilung des Grundkapitals)

Die außerordentliche Hauptversammlung der InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf, hat am 1. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 872.918,00, eingeteilt in 872.918 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um € 748,216,00 auf € 124.702,00 unter Zusammenlegung von je sieben auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktie herabzusetzen. Die Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung der Gesellschaft wurde am 9. August 2019 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim, HRB 351761, eingetragen.

Nach den Bestimmungen des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung werden sieben auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit der ISIN DE000A2GSU75 zu einer konvertierten auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktie mit der neuen ISIN DE000A2YPA21 zusammengelegt.

Die neuen Aktien stehen den Aktionären entsprechend ihrem Aktienbesitz im Verhältnis 7 zu 1 zu. Das bedeutet, dass jeder Aktionär für sieben „alte“ Aktien jeweils eine konvertierte Aktie erhält (Reverse Split).

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Inhaber der Stückaktien sind an dem jeweiligen Sammelbestand an Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Die Kapitalherabsetzung unter Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 7 zu 1 erfolgt ausschließlich auf dem Girosammelwege. Daher brauchen die Aktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft hinsichtlich der Zusammenlegung nichts zu veranlassen. Die Ausgabe der konvertierten Aktien erfolgt für die Aktionäre durch Depotgutschrift der entsprechenden Anzahl der girosammelverwahrten neuen Aktien.

Letzter Handelstag vor der technischen Umsetzung der Herabsetzung des Grundkapitals unter Zusammenlegung von Aktien ist der 23. August 2019. Der Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien ist der 27. August 2019 (Record-Tag). Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A2GSU75 / WKN A2GSU7 am Record-Tag (27. August 2019), abends, die neuen Aktien zu.

Der Handel erfolgt ab dem vorgenannten Zeitpunkt wie bisher. Vorliegende Handelsaufträge erlöschen mit Ablauf des letzten Handelstages (23. August 2019).

Die depotmäßige Aktienumstellung wird per 27. August 2019 (Record-Tag), abends, in der Weise vorgenommen, dass die Depotbanken die bei ihnen verwahrten Depotbestände an Stückaktien der InterComponentWare Aktiengesellschaft (DE000A2GSU75 / WKN A2GSU7) im Umtauschverhältnis 7 zu 1 in konvertierte Stückaktien der InterComponentWare Aktiengesellschaft mit der neuen ISIN DE000A2YPA21 / WKN A2YPA2 umbuchen, d.h. an die Stelle von jeweils 7 Stückaktien tritt 1 Stückaktie.

Etwas anderes gilt eventuell soweit Teilrechte entstehen. Aufgrund des Umtauschverhältnisses wird eine glatte Konvertierung in einigen Fällen nicht möglich sein. Aktionäre der InterComponentWare Aktiengesellschaft, die eine Anzahl von Aktien in ihrem jeweiligen Depot halten, die dividiert mit 7 nicht eine glatte Aktienanzahl ergibt, erhalten Teilrechte. Mit den Teilrechten (ISIN DE000A2YPCA8 / WKN A2YPCA) können grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden und die Aktionäre erhalten keine Teilrechte von Aktien in ihre Depots eingebucht.

Aktionäre erhalten im Ausgleich gegen ihre Teilrechte eine volle konvertierte Aktie (ISIN DE000A2YPA21 / WKN A2YPA2). Ein Aktionär hat sich bereit erklärt, ein bestimmtes Kontingent an Aktien der InterComponentWare Aktiengesellschaft bereitzustellen und jedem Aktionär der Gesellschaft, der nach der Zusammenlegung Teilrechte hält, gegen Abtretung seiner Teilrechte eine konvertierte Aktie an der InterComponentWare Aktiengesellschaft (ISIN DE000A2YPA21 / WKN A2YPA2) kostenfrei zu übertragen.

Mit der Herabsetzung des Grundkapitals unter Zusammenlegung der Stückaktien ist auch eine Umstellung des rechnerischen Werts der Aktien der Gesellschaft verbunden. Wir bitten dies beim Handel über den Umstellungszeitraum hinweg zu berücksichtigen.

 

Walldorf, im August 2019

InterComponentWare Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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