Das Versorgungswerk Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., Berlin, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil an der Kapilendo AG gehören.
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Die Comvest Holding AG, Berlin, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil an der Kapilendo AG gehören.