emarketing AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
emarketing AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 22.08.2019

emarketing AG

München

(vormals easymarketing AG in Hamburg)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

23.9.2019, 17.00 Uhr

im

ecos office center Frankfurt-Eschborn
Mergenthalerallee 10-12, 65760 Frankfurt-Eschborn
Konferenz-Raum „New York“

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Landsberger Straße 110, 80339 München) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Sie werden außerdem in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Ferner kann jeder Aktionär kostenlos Abschriften der vorgenannten Unterlagen per E-Mail (info@emarketing.com) bei der Gesellschaft anfordern.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Frank Oliver Lehmann endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Herr Dr. Frank Oliver Lehmann soll der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Frank Oliver Lehmann, geboren am 10.03.1961, Investor, wohnhaft in Berlin, mit Wirkung der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) zu wählen.

5.

Beschlussfassung über Vergütung für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Diese Vergütungsregelung sieht keine feste jährliche Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder vor. Die genaue Festsetzung der Vergütung wird durch die Hauptversammlung beschlossen.

Es soll eine feste Vergütung aufgrund der wegen des wachsenden Geschäftsvolumens und der eingeleiteten Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse gestiegenen Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder sowie aufgrund des gestiegenen Zeiteinsatzes beschlossen werden.

Die neuen Vergütungsregelungen sollen ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2020 gelten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft folgende Vergütung für ihre Tätigkeit zu bewilligen und dazu wie folgt zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung je Geschäftsjahr in Höhe von EUR 10.000,00, der Aufsichtsratsvorsitzende in Höhe von EUR 12.000,00. Die feste Aufsichtsratsvergütung ist jeweils fünf Werktage nach Ablauf eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für jeweils das gesamte Geschäftsjahr an, erhält das betreffende Aufsichtsratsmitglied eine zeitanteilige feste Vergütung; dies gilt entsprechend für Fälle, in denen ein Aufsichtsratsmitglied nicht für jeweils das gesamte Geschäftsjahr Aufsichtsratsvorsitzender ist. Für Geschäftsjahre, die kürzer als 12 Monate sind, reduziert sich die feste Vergütung in entsprechender anteiliger Höhe.

Die Vergütung ist erstmals für das Geschäftsjahr 2020 fällig und gilt bis zu einer Neufestsetzung durch die Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft.

6.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 186.534,07 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag EUR 186.534,07

II. Teilnahme- und Stimmrecht

Alle Aktionäre sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 22.9.2019 bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes schriftlich angemeldet haben.

Soweit der Aktionär nicht bereits im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, wird der Aktienbesitz nachgewiesen durch (i) die Offenkundigkeit des Aktionärs in der Hauptversammlung, (ii) den Nachweis einer zur Verwahrung von Aktien befugten Stelle, der sich höchstens auf das Ende des 21. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung beziehen darf und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein muss, (iii) die Vorlage der Aktienurkunde in der Hauptversammlung oder (iv) die Vorlage der entsprechenden Erwerbsurkunden in der Hauptversammlung, sofern die Anteile der Aktionäre nicht verbrieft sind.

Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache einzubringen.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nach § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch Telefax oder eine Erklärung mit elektronischer Signatur nach § 126a BGB erteilt werden. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

IV.
Information zur datenschutzrechtlichen Betroffenheit

Die emarketing AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die emarketing AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118ff AktG.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der emarketing AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

emarketing AG
Landsberger Str. 110
80339 München
E-Mail: info@emarketing.com

Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Der Datenschutzbeauftragte der emarketing AG ist unter den zuvor genannten Kontaktdaten ebenfalls erreichbar.

 

München, August 2019

emarketing AG

Der Vorstand

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