V-Bank AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
V-Bank AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 27.08.2019

V-Bank AG

München

Einladung der Aktionäre zur Hauptversammlung

am
Freitag, 27. September 2019, ab 09:00 Uhr
in den Räumen der V-Bank AG, Arnulfstr. 58, 80335 München.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge:

1.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung in § 6 Ziffer 6.2

Eine Unternehmensbeteiligung an der V-Bank AG soll neben den allgemeinen Regeln und Zielsetzungen des Kapitalmarktes auch der besonderen Begleitung und Förderung des Geschäftsmodells durch den Aktionär im Rahmen seiner jeweiligen, spezifischen Möglichkeiten zum Beispiel als Vermögensverwalter, Family Office oder Mitarbeiter zum Ausdruck bringen. Daher ist es das Ziel der Gesellschaft, einen entsprechend homogenen Aktionärskreis sicherzustellen. Eine entsprechende Regelung findet sich bereits in der derzeit gültigen Aktionärsvereinbarung vom 22.07.2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 6 Ziffer 6.2 der Satzung aufzuheben und neu zu fassen wie folgt:

„6.2 Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Über die Erteilung der Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat. Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat ist die Übermittlung einer Ablichtung sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen zwischen Aktionär und Kaufinteressent (einschließlich der Angabe von Name/Firma und Adresse/Sitz des in Aussicht genommenen Erwerbers, Stückzahl der Aktien, deren Übertragung beabsichtigt ist und Kaufpreis bzw. andere Gegenleistung für die beabsichtigte Veräußerung) an den Aufsichtsrat zu Händen des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Aufsichtsrat ist nicht verpflichtet, Gründe für die Verweigerung der Zustimmung anzugeben.“

Mit dieser von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Satzungsänderung wird der Aufsichtsrat in die Lage versetzt, die Ordnungsgemäßheit von Aktienübertragungen zu prüfen und die Homogenität des Aktionärskreises sicherzustellen. Gleichzeitig ist damit eine Einheitlichkeit der Formulierungen in der Aktionärsvereinbarung und in der Satzung hergestellt.

2.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung in § 7 Ziffer 7.1

Unter Berücksichtigung des bisherigen und künftigen Wachstums der Gesellschaft soll die Möglichkeit bestehen, mehr als zwei Vorstandsmitglieder zu bestellen. Nach Maßgabe der bisherigen Satzungsbestimmung war die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf zwei Personen begrenzt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 7 Ziffer 7.1 der Satzung aufzuheben und neu zu fassen wie folgt:

„7.1 Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.“

Mit dieser von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Satzungsänderung wird eine jederzeitige Flexibilität hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder des Vorstands gewährleistet.

München, im August 2019

V-Bank AG

Jens Hagemann
(Sprecher des Vorstands)
Stefan Lettmeier
(Vorstand)
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