Luyanta AG – Angebot an die Aktionäre zum Bezug neuer Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Luyanta AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Angebot an die Aktionäre zum Bezug neuer Aktien 06.09.2019

München

Amtsgericht München, HRB 236082

Angebot an die Aktionäre zum Bezug neuer Aktien

Die Hauptversammlung der Luyanta AG, München (WKN A2GSWB | ISIN DE000A2GSWB5) (die Gesellschaft) hat am 29. August 2019 folgenden Beschluss gefasst:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 182 AktG von Euro 250.000,– um bis zu Euro 750.000,- auf bis zu Euro 1.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag zu einem Ausgabebetrag von Euro 1,– je Aktie gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

2.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1 : 3 zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann binnen einer Frist von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

3.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

4.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats je nach Umfang die Satzung an die durchgeführte Kapitalerhöhung entsprechend anzupassen.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht in der Zeit vom

6. bis 17. September 2019

auszuüben. Das Bezugsrecht wird in der Weise ausgeübt, dass der bezugsberechtigte Aktionär einen ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft einreicht. Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt.

Zeichnungsscheine, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts.

 

München, den 02. September 2019

Der Vorstand

Vadims Sokolovs und Charis Votsis

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