Godewind Immobilien AG – Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Godewind Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 06.09.2019

Godewind Immobilien AG

Frankfurt am Main

WKN A2G8XX / ISIN DE0002G8XX3

Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 6. August 2019 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000,00 zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 90.000.000,00 zu gewähren.

Der vorgenannte Beschluss wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 111469) hinterlegt.

 

Frankfurt am Main, im September 2019

Der Vorstand

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