Clearstream Beteiligungs AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Clearstream Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 13.09.2019

Clearstream Beteiligungs AG

Frankfurt am Main
(vormals firmierend als Skylinehöhe 96. V V AG)

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Clearstream Holding AG mit Sitz in Frankfurt, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehört.

Die Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Clearstream Holding AG an der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat die Deutsche Börse Aktiengesellschaft uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr wiederum die Beteiligung der von ihr abhängigen Clearstream Holding AG an der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die FORIS Gründungs GmbH mit Sitz in Bonn hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG gehört. Zudem hat FORIS Gründungs GmbH uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar keine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft mehr gehört.

 

Frankfurt am Main, im Januar 2019

Clearstream Beteiligungs AG

Der Vorstand

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